Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die im abzuschließenden Vertrag angegebene Personenzahl ist bindend, Untervermietung ist nicht gestattet.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des abzuschließenden Vertrages bedürfen der Schriftform.
Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet und wird gesondert berechnet.
Für alle von Mietern eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird.
Die in der Ferienwohnung oder im Haus ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des abzuschließenden Vertrages.
Der Mietpreis ist durch Anzahlung von 25% der Gesamtsumme bei Vertragsabschluß (nach Erhalt der Buchungsbestätigung) zu zahlen. Die Restzahlung ist 10 Tage vor Urlaubsantritt auf das Konto bei der Kreissparkasse in Bispingen, Kto.-Nr. 845784, BLZ 25851660, zu überweisen.
Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und 16% Mehrwertsteuer. Die Endreinigung wird gesondert einmalig pro Wohnung mit Euro 25,00 berechnet.
Erfüllt der Mieter den Mietvertrag nicht, ist der gesamte Mietzins abzüglich später ersparter Aufwendungen zu zahlen. Kann eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung nicht vorgenommen werden, betragen die ersparten Aufwendungen 10% der Miete, zuzüglich ist ein Pauschalbetrag für die Bearbeitung des Buchungsvorganges in Höhe von Euro 25,00 zu zahlen. Das gilt auch, wenn der Mieter die vereinbarte 25%ige Anzahlung nicht fristgerecht vornimmt.
Die Ferienwohnung kann am Ankunftstag ab 15 Uhr bezogen werden, am Abreisetag ist sie bis 10 Uhr zu räumen. Ihre genaue Ankunftszeit teilen Sie bitte einen Tag vor Anreise telefonisch mit.
Wichtig: Stellen Sie während der Anreise fest, dass Sie die angegebene Ankunftszeit nicht einhalten können, rufen Sie unbedingt Frau Krohnfuß an (038302/2246) und geben die neue Ankunftszeit an, damit keine unnötigen Wartezeiten und Kosten entstehen.
Erfüllungsort ist Rusewase bei Saßnitz a. Rügen, Gerichtsstand Bergen a. Rügen.